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Kommentar: Die Welt von morgen ist heute.

These: Es ist die Aufgabe des Staates, die bestmögliche Bildung zu garantieren. Integrativ muss sie sein, individuell fordernd für besonders talentierte Kinder, individuell unterstützend für alle Kinder mit einem besonderen Förderbedarf. Aber sie muss die Werksarbeiter, Dienstleister, Software-Architekten, Data Scientists, Geographen oder Lagerlogistiker von morgen auch auf die Welt von morgen vorbereiten.

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag des Autors. Die in diesem Beitrag geäußerte Meinung muss nicht unbedingt die Haltung der Redaktion wiedergeben.

Die Zukunft ist ein dunkles, unvorhersehbares Loch

Niemand weiß, wie diese Welt aussieht. Zu glauben, genauestens vorhersehen zu können, wie es mit der Welt weitergeht, gehört in dieselbe Kaskade von praktischer Unvernunft, die auch schon Menschen dazu getrieben hat, die Spinnmaschine zu verteufeln oder doch lieber statt dieser neuartigen Erfindung namens Auto eine Kutsche mit Pferden einsetzen zu wollen.

Wir sprechen heutzutage von Arbeit 4.0, der vierten Welle der Digitalisierung. Ein Umstand, der schon heute in Schulen gelehrt werden müsste.

Was müssen Schulen tun?

  • Den Umgang mit digitalen Geräten selbst ermöglichen. Dabei können und sollten Skills mit Computerprogrammen sowie in Programmierung vermittelt werden. Es geht aber nicht darum, dass jede Schülerin oder Schüler in Zukunft als Computer Science Specialist arbeiten wird, sondern es dient dazu, die Funktionsweise von Computern besser zu verstehen und dieses Wissen auf andere Fachbereiche anzuwenden.
  • Die Vorbereitung auf diese Welt, in der es immer selbstverständlicher wird, mit Computern, Algorithmen und Maschinen Hand in Hand zu arbeiten. Kein Berufszweig wird ohne Folgen der Digitalisierung bleiben. Manche Berufe wie Lagerarbeiter, Taxifahrer oder Qualitätskontrolleure wird es so in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr geben, manche anderen Berufe der Zukunft können wir uns gar nicht vorstellen. Aber in jedem Beruf wird die Digitalisierung eine Rolle spielen. Es ist Teil des Allgemeinguts, dsss jeder Schüler damit umgehen können muss.

Die Lösung aller Probleme erscheint einfach: Lehrpläne müssen aktualisiert werden, jeder Klassenraum bekommt ein Smartboard und einige wenige Lehrer werden in entsprechenden Fortbildungen ausgebildet. Schnell werden auch Forderungen wie „Bring your own device“ laut. Aber jedes Kind – egal aus welchen familiären Verhältnissen – muss die Möglichkeit haben, an der digitalen Schule teilzunehmen. Und auch die Maßnahmen, die jedes Bundesland nach Gutdünken umsetzen kann oder eben nicht, funktionieren oft nicht.

Ältere Lehrer verweigern sich der Nutzung von Computerräumen und lassen lieber den Overhead-Projektor aus dem „Medienraum“ nebenan reinrollen, Smartboards können nicht genutzt werden, weil Schulen leider Gottes keinen Systemadministrator zu ihren Mitarbeitern zählen können oder alle diese Dinge passieren überhaupt nicht, weil ein Bundesland es nicht für nötig empfunden hat, auch nur einen müden Pfennig in die Digitalisierung der Schulen zu stecken. Einige wenige Schulen hingegen sind Vorreiter, indem sie eigene Klassen mit Tablets schaffen oder Online-Lernplattformen wie Moodle einrichten.

Die Zeit ist jetzt, Bundesregierung!

Schon lange ist es deshalb Teil der politischen Debatte gewesen, das Kooperationsverbot zwischen dem Bund und Schulen aufzuheben. Der Bund könnte mit seinem eigenen Geld die Missstände und Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern beseitigen. Dabei geht es aber auch um die Bildungshoheit der Länder, die nach dem Föderalismusprinzip selber in wesentlichen Dinge über ihre Bildungssysteme entscheiden können.

Die Aufweichung des Kooperationsverbots nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags Ende November 2018 ist aber nichtsdestotrotz richtig, weil der Bund nun bis zu 5 Milliarden Euro (3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode) im Rahmen des DigitalPakt Schule für grundlegende technische Ausstattung wie Computer, Tablets und eine WLAN-Verbindung zur Verfügung stellen kann. Natürlich sind es eigentlich zu wenige Mittel, aber es ist ein Anfang. Zusätzlich gibt es politische Akteure, die sich dagegenstellen: Wesentliche Aufgabe der Landesregierungen ist die Entwicklung pädagogischer Lernkonzepte und die Implementierung in den Unterricht. Eben jene Landesregierungen haben sich Mitte Dezember einstimmig im Bundesrat dafür ausgesprochen, das entsprechende Gesetz noch einmal in der Ständigen Kommission zwischen Bundesrat und Bundestag zu beraten.

Neben dem egozentrischen Glauben der Landesregierung, nur sie allein sollten Bildungspolitik machen können, obwohl auch bestimmte Themen auf Bundesebene relevant sind und sich dort auch besser koordinieren lassen, ist einer der Gründe dafür auch, dass die Länder bei Investitionen des Bunds in ihren Gebieten die Hälfte der Mittel beisteuern sollen. Damit wird die Ungleichheit zwischen den Bundesländern wahrscheinlich auch in der Ausstattung der Schulen in puncto Digitalisierung weiter zementiert. Die Bundesregierung sollte hier überdenken, mehr Mittel bereitzustellen und die Eigenanteile der Länder zu senken. Mit dem Einspruch des Bundesrats sind aber auch alle Chancen vertan, das Gesetz noch vor dem Januar 2019 auf den Weg zu bringen. Das Ergebnis der Verhandlungen wiederum lässt auf sich warten und bleibt ungewiss. Wertvolle und nicht vorhandene Zeit geht damit verloren.

Nicht egal.

Egal, wie man zu Prognosen der Zukunft steht, sie ist jetzt da. Ob sie einem Angst machen, vielleicht ohne Job dazustehen, sich sogar anpassen oder weiterbilden zu müssen oder sie Sorge bereiten, wie Gesellschaften mit Technologie umgehen: Entwicklungen zurückdrehen zu wollen, wie man es jahrzehntelang mit Kohlekraftwerken im Ruhrgebiet versucht hat oder sie auszusitzen, wie man es jahrelang mit der Digitalisierung gemacht hat, hatte und hat keinen Erfolg. Bestmögliche Bildung mit Computern und Tablets mit entsprechenden Plattformen wie Moodle sind der beste Garant für Chancen in der Zukunft.

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Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag des Autors. Die in diesem Beitrag geäußerte Meinung muss nicht unbedingt die Haltung der Redaktion wiedergeben.